moderne Kassen können lange genutzt werden

In vielen Branchen sind moderne Kassen und Kassensysteme im Einsatz, die noch lange Zeit genutzt werden können, weil sie noch mit mehreren Kassensoftware-Updates auf den jeweils neuesten technischen wie auch gesetzlichen Stand gebracht werden können. Der Begriff Fiskal stammt aus dem Lateinischen und hat die Bedeutung „die Staatskasse betreffend“. Aus diesem Wort heraus kommt auch der noch heute übliche umgangssprachliche Begriff Fiskus, womit immer das Finanzamt gemeint ist. Die Bundesregierung berät derzeit über einen neuen Gesetzestext zur Erschwerung von Schwarzarbeit und Steuermissbrauch in Betrieben, wo Kassen, Kassensysteme, Registrierkassen usw. genutzt werden. Insbesondere in der Gastronomie ist ein hohes Volumen an Schwarzarbeit zu beklagen, dem mit eben dem neuen Fiskalgesetz ein Riegel vorgeschoben werden soll. Denn über Kassen und Kassensysteme ist es derzeit noch nicht nur manipulativ möglich, Steuerbeträge an den Finanzämtern vorbei zu unterschlagen, sondern auch Schwarzarbeit als solche unkenntlich zu machen. Daher müssen mit dem neu zu schaffenden Gesetz alle bestehenden Kassen, Registrierkassen und Kassensysteme mit noch zu entwickelnden Fiskalspeichern nachgerüstet werden. Neu verkaufte Kassen müssen ab Werk mit diesen Speichern ausgestattet sein. Die Ermittlung und Eintreibung von Steuern soll damit effizienter werden und genauer umsetzbar sein. Die Nachrüstung von Kassen mit Fiskalspeichern ist durch die Betriebe selbst zu finanzieren, wobei bereits angekündigt wurde, dass sich diese finanzielle Belastung durchaus in Grenzen halten wird. Eine Zulassung und Zertifizierung von Fiskalspeichern und Fiskal- Kassen wird nach eingehender Prüfung durch die Finanzämter erfolgen. Für die Kassen -Software sind detaillierte Anforderungen zu beachten, die durch das neue Gesetz vorgegeben werden. Im Prinzip sind Kassen -Belege, wie sie voraussichtlich vom neuen Fiskalgesetz vorgesehen werden, schon heute so dargestellt. Für jede Transaktion, die mit Kassen durchgeführt wird, ist auf dem Beleg eine fortlaufende Nummer zu vergeben. Das Verkaufsdatum muss auf dem Kassen Beleg ebenso erkennbar sein wie auch Name & Anschrift sowie die USt-Identnummer des Verkäufers. Ebenfalls ist vorgesehen, dass auf dem Beleg, der von allen Kassen zu erstellen ist, eine ausreichende Dienstleistungs- bzw. Warenbeschreibung erkennbar ist. Bei manchen Verkäufen ist über die Kassen auch die USt-Identnummer des Käufers auf dem Beleg nachzuweisen. Natürlich werden Kassen und Speicher gründlichen Prüfungen und Tests unterzogen, bevor sie seitens der Finanzbehörden zugelassen werden. Hardware und Software werden gleichermaßen überprüft, und erst nach positiven Ergebnissen wird eine Zertifizierung und Zulassung der geprüften Kassen erteilt. Manipulationssicherheit für Fiskalspeicher ist gewährleistet, weil schon international von deutschen Kassenherstellern erfolgreich Kassen ebenso wie Kassensysteme und Registrierkassen von den jeweiligen Behörden anerkannt wurden. Demnach dürfte es hierzulande keine große Sache sein, Fiskalspeicher in bestehende Kassensysteme nachzurüsten bzw. neue Kassen -Anlagen von vornherein mit genehmigten Speichermedien auszustatten.

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