Kassen Fiskal Speicher bald Gesetz

Mit Hilfe der verwendeten Kassen möchte die Bundesregierung in der Gastronomie, und bei Taxiunternehmen auch mit den Taxametern sowohl die schädliche Schwarzarbeit, als auch Steuerhinterziehung besser kontrollieren können. Daher wird spätestens ab 2013 der so genannte Fiskal Speicher, das ist ein Chip, der Änderungen im Journal nachvollziehbar machen kann, Pflicht für jedes Unternehmen, das mit direktem Geldfluss zu tun hat und eine Kasse besitzt oder bei den Taxis einen Taxameter. Manche Kasse, die technisch noch veraltet ist, kann eventuell mit einem Chip nachgerüstet werden und so kostengünstig zu einer Fiskal Kasse umgebaut werden.

Jedes Unternehmen, das ältere Kassen im Besitz hat, wird sich der Frage stellen müssen, welche Neuanschaffung sinnvoll ist. Die Anforderung, auch die Schwarzarbeit eindämmen zu wollen, macht eine Kasse nötig, die in der Lage ist, auch die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen. Das kann über die Anmeldung und Abmeldung an Kasse entweder mit einem Bedienerschlüssel oder speziell zugewiesener Bediener Geheimcodes erfolgen. Die Anmeldedaten der Mitarbeiter werden über den Fiskalspeicher manipulationssicher gemacht, so dass eine Kontrolle seitens der Behörden möglich ist.

Schon heute ist es für Mitarbeiter Pflicht, in Branchen, wie der Gastronomie, Bau oder auch Taxigewerbe, ständig den Sozialversicherungsausweis mitzuführen. Kontrollen vor Ort sind jedoch sehr Personal- und Zeitaufwändig. Mit Hilfe der Fiskal Speicher in Kassen und Taxametern können diese Kontrollen wesentlich erleichtert werden. Jeder Mitarbeiter, der auf 400 Euro Basis angemeldet wurde und das erlaubte Zeitkontingent überschreitet, kann über die Erfassung der Arbeitszeiten schnell ausfindig gemacht werden. Entzug von Bargeld aus der Kasse mittels Manipulation an den Umsatzzahlen, bzw. Tagesjournalen, wird über den Fiskal Speicher ebenfalls sichtbar gemacht. Gerade in Branchen wie der Gastronomie, wird immer noch gerne mit „Schwarzgeld“ gearbeitet, was den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Dass das heute kein Kavaliersdelikt mehr ist, haben schon einige Gastwirte schmerzhaft zu spüren bekommen.

Wer Arbeitskräfte über den angemeldeten Zeitraum hinweg arbeiten lässt, schuldet zum Beispiel auch den Sozialkassen die entsprechenden Beiträge. Die Krankenkassen verlangen von jedem erwischten Unternehmer nicht nur die Arbeitgeber-, sondern auch die Arbeitnehmerbeiträge, die dann per Gericht von den Mitarbeitern zurückgeklagt werden müssen. Das kann im Zweifelsfall sehr teuer werden. Viele Arbeitgeber befinden sich in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite wollen die Mitarbeiter, vorzugsweise Frauen, die über ihre Männer mitversichert sind, keine hohen Abgaben zahlen, auf der anderen Seite möchte sie aber mehr verdienen und Überstunden machen und drohen mit Kündigung, wenn das nicht geht. Da die Einarbeitung neuer Mitarbeiter meist mühsam und kostenintensiv ist, haben sich in der Vergangenheit manche Arbeitgeber in der Gastronomiebranche davon beeinflussen lassen und sich erpressbar gemacht. Denn im Falle einer Kündigung, war eine Anzeige beim Finanzamt ein beliebtes Mittel, um sich am Arbeitgeber zu rächen, vor allem weil die anzeigenden Arbeitnehmer in der Regel straffrei ausgegangen sind. Mit Hilfe des Fiskal Speicher Chips in der Kasse kann dieser Missstand behoben werden, denn Schwarzarbeit ist damit nicht mehr möglich. Damit werden solche Probleme direkt vermieden.

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