Auch Registrierkassen für neue Fiskalgesetzte nachrüsten

Immer mehr Regierungen vieler Länder erlassen sogenannte Fiskalgesetze um die Berechnung der Steuern und deren Eintreibung wirkungsvoller hinzubekommen und auch die Eintreibung wirtschaftlicher gestalten zu können. Die Umsetzung dieser Gesetze erfolgt dadurch, dass aktuell genutzte Registrierkassen, Kassensysteme und andere Kassen mit einem Fiskalspeicher nachgerüstet werden können und müssen. Sollte eine Kasse nicht nachrüstbar sein, ist die Anschaffung eines neuen Kassensystems oder einer Registrierkasse notwendig, wo ein Fiskalspeicher bereits ab Werk integriert ist. So mancher Unternehmer hat an der Stelle möglicherweise einen Punkt erreicht, wo er genau überlegen und durchrechnen sollte, ob eine neue Kasse wirklich angeschafft wird und das Geschäft weitergeführt werden soll oder nicht. Kassenhersteller beschäftigen sich schon eine ganze Weile mit der Fiskal-Thematik und sind auch in der Entwicklung sehr aktiv. Für den Deutschen Markt sind bereits manipulationssichere Fiskalspeicher und -Kassen verfügbar. Aber auch für das Ausland hat so mancher deutsche Kassenhersteller mehrere zehntausend Kassensysteme inklusive leistungsstarker Kassensoftware unter Berücksichtigung der jeweils landeseigenen Gesetzgebung entwickelt und international installiert. In Deutschland müssen Fiskalkassen und Fiskalspeicher von den Finanzbehörden zugelassen werden, bevor sie in Handel, Gastronomie oder Hotelbranche zum Einsatz kommen dürfen. Bis zum Jahr 2013 hat der deutsche Gesetzgeber die Frist definiert, in der sämtliche Kassen so ausgerüstet sein müssen, dass sie der neuen Gesetzgebung entsprechen. Registrierkassen und Netzwerkkassen werden ebenso wie Kassensysteme und mobile Kassen auf Hardwareebene und auf Softwareebene besonders strengen Überprüfungen unterzogen. Die Zulassung durch die Finanzämter erfolgt erst nach gesamt positiven Prüfungsergebnissen. Dadurch soll gesichert werden, dass der Verkäufer die Kasse oder das Kassensystem nutzt, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und auch manipulationssicher ist. Die nachgerüsteten oder vorab installierten Fiskalspeicher sind so entworfen und ausgearbeitet, dass nur die Finanzbehörden die Möglichkeit haben, diese Speichermedien auslesen können. Um nicht autorisierte Manipulationen noch zusätzlich zu unterbinden, werden überall Fiskalsicherungen in Form von zum Beispiel Plomben angebracht. Kassensysteme, Registrierkassen und Netzwerkkassen sind schon seit mehreren Baureihen mit jeweils zwei Displays ausgestattet. Auf einem Display kann der Kunde den zu zahlenden Betrag erkennen, auf dem zweiten (meist ein Bildschirm) sind für den Kassierer sichtbar alle Artikel des Einzelverkaufs zu sehen. Sobald das Fiskalgesetz in Kraft tritt, werden diese zwei Displays für alle Kassen und Kassensysteme verpflichtend vorgeschrieben werden. Gleiches wird für die Belege gelten. Belege müssen ja ohnehin schon in doppelter Ausfertigung erstellt werden. Ein Beleg ist dem Kunden auszuhändigen und ein weiterer Beleg ist für die betriebliche Buchhaltung zu erstellen. Einem deutschen Kassenhersteller ist es nicht nur gelungen, international Kassen zu installieren und die jeweilige Gesetzeslage zu berücksichtigen. Dieser Kassenhersteller hat nach ausführlichen Prüfungen vor Ort auch die Zertifizierung internationaler Fiskalgesetzte für die im Ausland installierten Kassen, Kassensystemen, Netzwerkkassen und mobilen Kassen verliehen zu bekommen.

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